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   OVG Bremen, 16.10.1990 - 2 BA 8/90   

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https://dejure.org/1990,5765
OVG Bremen, 16.10.1990 - 2 BA 8/90 (https://dejure.org/1990,5765)
OVG Bremen, Entscheidung vom 16.10.1990 - 2 BA 8/90 (https://dejure.org/1990,5765)
OVG Bremen, Entscheidung vom 16. Oktober 1990 - 2 BA 8/90 (https://dejure.org/1990,5765)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SG § 55 Abs. 5
    Recht der Soldaten: Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten nach Marihuanakonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeitsoldat; Fristlose Entlassung; Rauschmittelkonsum; Gefährdung der militärischen Ordnung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.06.1971 - VIII C 180.67

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit - Begriff der "ernstlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 16.10.1990 - 2 BA 8/90
    Diese Prüfung ist in einer auf den Zeitpunkt der Behördenentscheidung bezogenen "objektiv nachträglichen Prognose" vorzunehmen (s. BVerwG, Urt. v. 9.6.1971 - VIII C 180.67- in BVerwGE 38, 178 [181]).

    Diesen Zweck kann die Bundeswehr nur erfüllen, wenn sie jederzeit einsatzbereit ist (s. BVerwG, Urt. v. 9.6.1971, a.a.O., S. 182).

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus OVG Bremen, 16.10.1990 - 2 BA 8/90
    Andererseits erscheint fraglich, ob die Bundeswehr einen Soldaten, dessen Verbleiben die militärische Ordnung ernstlich gefährden würde, im Dienst belassen darf, ob sie also nach dem Zweck der Regelung überhaupt noch einen Ermessensspielraum zugunsten des Soldaten hat und nicht ähnlich wie im Falle des Probebeamten, dessen Nichtbewährung feststeht, zur Entlassung verpflichtet ist (s. BVerwG, Urt. v. 29.5.1990 -2 C 35.88 -).
  • BVerwG, 20.06.1983 - 6 C 2.81

    Rechtmäßigkeit einer fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit - Vorliegen

    Auszug aus OVG Bremen, 16.10.1990 - 2 BA 8/90
    Für eine besondere Interessenabwägung unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit war schon deshalb kein Raum, weil nach der Feststellung des Tatbestandsmerkmals "ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung durch Verbleiben des Soldaten im Dienstverhältnis" die Entlassung des Klägers generell als die gebotene und dem Zweck des Gesetzes entsprechende Maßnahme erscheint (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.6.1983 -6 C 2.81- in NJW 1984, 938 f.; OVG Bremen, Urt. v. 21.12.1976 -II BA 40/76- in VerwRspr. 28, 780).
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 16.78

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Entlassung eines Soldaten

    Auszug aus OVG Bremen, 16.10.1990 - 2 BA 8/90
    Ob diese Voraussetzung gegeben ist, ist von den Verwaltungsgerichten ohne Beurteilungsspiel räum der Verwaltungsbehörden in vollem Umfang nachzuprüfen (s. BVerwG, Urt. v. 31.1.1980 - 2 C 16.78- in ZBR 1980, 387 f.), d.h. sie haben - unabhängig von den Erwägungen der Behör den - in eigener Verantwortung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zu prüfen, ob das gesetzliche Tatbestandsmerkmal "ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung durch Verbleiben des Zeitsoldaten im Dienstverhältnis" erfüllt ist.
  • BVerwG, 27.11.1979 - 1 WB 119.78

    Anspruch eines Soldaten auf funktionsgerechte Verwendung bei der

    Auszug aus OVG Bremen, 16.10.1990 - 2 BA 8/90
    Ob diese Voraussetzung gegeben ist, ist von den Verwaltungsgerichten ohne Beurteilungsspiel räum der Verwaltungsbehörden in vollem Umfang nachzuprüfen (s. BVerwG, Urt. v. 31.1.1980 - 2 C 16.78- in ZBR 1980, 387 f.), d.h. sie haben - unabhängig von den Erwägungen der Behör den - in eigener Verantwortung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zu prüfen, ob das gesetzliche Tatbestandsmerkmal "ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung durch Verbleiben des Zeitsoldaten im Dienstverhältnis" erfüllt ist.
  • OVG Bremen, 21.12.1976 - II BA 40/76

    Rechtmäßigkeit einer fristlosen Entlassung aus der Bundeswehr wegen

    Auszug aus OVG Bremen, 16.10.1990 - 2 BA 8/90
    Für eine besondere Interessenabwägung unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit war schon deshalb kein Raum, weil nach der Feststellung des Tatbestandsmerkmals "ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung durch Verbleiben des Soldaten im Dienstverhältnis" die Entlassung des Klägers generell als die gebotene und dem Zweck des Gesetzes entsprechende Maßnahme erscheint (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.6.1983 -6 C 2.81- in NJW 1984, 938 f.; OVG Bremen, Urt. v. 21.12.1976 -II BA 40/76- in VerwRspr. 28, 780).
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